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Dienstag, 26. Februar 2013, 19:44

Forderungsverkauf - wer mahnt?

Hallo,

wenn ich mich zu einem Verkauf der Forderungen entschließen könnte, wer mahnt denn dann? Einerseits sind es nur wenige Kunden, die nicht pünktlich zahlen. Die meisten zahlen sowieso mit Skonto. Aber das Mahnen ist lästig, weil es Zeit kostet und oft auch einfach vergessen wird. Und es sind ja immer die gleichen, die gemahnt werden müssen.

Ich habe mir schon überlegt, auf diese Kunden zu verzichten. Aber andererseits habe ich wegen des Mahnärgers ohnehin denen höhere Preise in Rechnung gestellt (die sie auch anstandslos zahlen). Könnte ich das Mahnen dem Factorer überlassen, und zahlt der mich auch, wenn der Kunde vielleicht tatsächlich gar nicht mehr zahlt?

Harry

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Mittwoch, 27. Februar 2013, 16:15

Mahnung bei Forderungsverkauf

Hallo Harry,

das kommt ganz auf den Vertrag an. Beide Varianten sind möglich, einmal dass Sie das Mahnen übernehmen und die Debitorenkonten weiter führen. Sie können aber auch die Mahnung dem Factorer überlassen oder ihm auch die gesamte Debitorenbuchhaltung übertragen. Der Vorteil: Sie brauchen, wenn es keine besonderen Zahlungsbedingungen gibt, sich um nichts mehr zu kümmern. Sie können auch vereinbaren, dass die Forderungen nach Mahnung wieder an Sie zurückgehen, wenn der Kunde nicht zahlt. Ich würde aber empfehlen, für diesen Fall den Factorer auch mit dem Inkasso zu beauftragen. Er holt sich dann automatisch die Verzugszinsen und Mahnkosten beim Kunden.

Freundliche Grüße,

Heide