Hallo Harry,
das kommt ganz auf den Vertrag an. Beide Varianten sind möglich, einmal dass Sie das Mahnen übernehmen und die Debitorenkonten weiter führen. Sie können aber auch die Mahnung dem Factorer überlassen oder ihm auch die gesamte Debitorenbuchhaltung übertragen. Der Vorteil: Sie brauchen, wenn es keine besonderen Zahlungsbedingungen gibt, sich um nichts mehr zu kümmern. Sie können auch vereinbaren, dass die Forderungen nach Mahnung wieder an Sie zurückgehen, wenn der Kunde nicht zahlt. Ich würde aber empfehlen, für diesen Fall den Factorer auch mit dem Inkasso zu beauftragen. Er holt sich dann automatisch die Verzugszinsen und Mahnkosten beim Kunden.
Freundliche Grüße,
Heide