Hallo müllerin,
bei einem Forderungsverkauf gibt es erst einmal einen Abschlag, beispielsweise 80 % (kann vereinbart werden). Der Rest kommt, abzüglich der Gebühren des Factorers, sobald der Kunde bezahlt hat.
Um eine berechtigte Reklamation müssen Sie sich natürlich selbst kümmern. Der Factorer wird Sie benachrichtigen, wenn der Kunde sich an ihn wendet. Meist wendet sich der Kunde aber direkt an Sie. Wenn die Reklamation berechtigt ist, müssen Sie ihr abhelfen und dann den Factorer informieren, dass der Forderung jetzt kein Einspruch mehr gegenüber steht.
Wenn die Reklamation erledigt oder unberechtigt ist, läuft das übliche Procedere bis hin zum Inkassoauftrag oder Einklagen ab, sobald Sie den Factorer entsprechend informiert haben.
Freundliche Grüße,
Heide