Hallo Herbert,
diese Klausel sieht nach einem KfW-Kredit aus. Die KfW vergibt langjährige Darlehen, beispielsweise zur Förderung der Solartechnik. Die Bedingungen sind meist recht günstig, vor allem auch, wenn es um die Sicherheiten geht. Eigentlich müsste sie diese Unterteilung des Disagios nicht machen, sondern könnte einfach die vier Prozent verlangen. Doch gibt sie so dem Kunden die Möglichkeit, trotz der langen Zinsbindung vorzeitig zu tilgen.
Kalkulieren Sie zum Kreditvergleich einfach mit den vier Prozent Disagio und, wenn der KfW-Kredit günstig ist, akzeptieren Sie einfach diese Klausel. Sie könnten ja im Lotto gewinnen oder eine unerwartete Erbschaft antreten und so zu Geld kommen. Dann wäre der Kredit tilgbar, ohne dass dies zusätzliche Kosten verursacht.
Freundliche Grüße,
Eberhard