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Donnerstag, 27. November 2014, 09:14

Kredittilgung bei Todesfall

Wie verhält es sich wenn ein Verstorbener noch Kredite zu tilgen hatte?

Das Erbe wird angenommen, somit auch Schulden, doch welche Konditionen gelten da ? Die gleichen wie der Verstorbene hatte ? Also gleiche Raten, Zinssätze, Sondertilgungen etc. ?
Lassen sich idr. Banken auf vorzeitige Tilgung ein ? Also Erbe zahlt es auf einmal ab? Mit welchen Aufschlägen ist da so im Durchschnitt zu rechnen? Bei z.B. 10 000 Restschuld werden sie ja kaum 10 000 akzeptieren, weil ihnen Zinsen entgehen?

Vielen Dank für Hilfe!
LG
Sven