Hallo Forum,
wie ist das eigentlich mit der Beleihungsgrenze, wenn Inventar, z. B. eine Einbauküche und andere eingebaute Möbel, mit verkauft werden? Das kann ja separat im Kaufvertrag stehen. Rechnet die Bank das dann heraus und finanziert weniger, weil die Möbel ja schneller altern wie das Haus? Oder ist nur die Gesamtsumme lt. Kaufvertrag entscheidend?
Ich habe da ein Objekt an der Angel, wo das schon eine Rolle spielt, und möchte keine böse Überraschung erleben, wenn die Bank später den Kaufvertrag in die Hände bekommt.
Carol
Hausboot Geiseltalsee