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Carusos

unregistriert

1

Freitag, 26. April 2013, 07:31

nochmal Beleihungsgrenze: Inventar?

Hallo Forum,

wie ist das eigentlich mit der Beleihungsgrenze, wenn Inventar, z. B. eine Einbauküche und andere eingebaute Möbel, mit verkauft werden? Das kann ja separat im Kaufvertrag stehen. Rechnet die Bank das dann heraus und finanziert weniger, weil die Möbel ja schneller altern wie das Haus? Oder ist nur die Gesamtsumme lt. Kaufvertrag entscheidend?

Ich habe da ein Objekt an der Angel, wo das schon eine Rolle spielt, und möchte keine böse Überraschung erleben, wenn die Bank später den Kaufvertrag in die Hände bekommt.

Carol

Hausboot Geiseltalsee

Kratom shop

Duisburg64

unregistriert

2

Freitag, 26. April 2013, 12:39

nochmal Beleihungsgrenze: Inventar?

Hallo Carol,

im Normalfall spielt es nach meiner Erfahrung keine Rolle, wenn da in gewissem Umfang noch Inventar dabei ist. Das wird ja auch gerne mit gekauft und dann meist recht hoch bewertet, weil man so etwas an Grunderwerbsteuer sparen kann, denn die fällt nur auf Gebäude und Grundstück, nicht aber auf Inventar an.

Ich denke, dass dies nur bei einer Beleihung über 60 Prozent hinaus und bei erheblichem Umfang eine Rolle spielen dürfte. Aber fragen Sie doch bei den Kreditverhandlungen einfach mal danach. Dann wissen Sie, wie viel Inventar Sie sich leisten können.

Grüße,

Martina