Hallo Martina,
Hypothek oder Grundschuld - beides wird mit einer bestimmten Summe im Grundbuch zur Sicherung eines Kredits eingetragen. Zusätzlich zu dieser Summe werden in der Regel noch die Kreditzinsen abgesichert. Die entsprechenden Erklärungen müssen vor einem Notar abgegeben werden.
Falls der durch eine Hypothek gesicherte Kredit zurückgezahlt wird, verringert sich auch die Hypothek. Die Grundschuld dagegen bleibt in ursprünglicher Höhe bestehen, auch dann, wenn der Kredit vollständig zurückgezahlt ist. Dann spricht man von einer Eigentümer-Grundschuld (Rückforderung von der Bank nicht vergessen!).
Die Banken bevorzugen Grundschulden. Sie können problemlos ohne Neueintragung jederzeit wieder zu einer Kreditsicherung genutzt werden. Das ist billiger und schneller. Dabei muss es sich nicht einmal um einen Baukredit handeln. Ist beispielsweise ein Baukredit teilweise getilgt und man braucht Kredit für eine andere Anschaffung, kann die Grundschuld bequem zur Sicherung herangezogen werden.
Herzliche Grüße,
Holzmann