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Montag, 7. Januar 2013, 12:23

Scheckgutschrift auf dem Girokonto

Hallo Forum,

ich habe mich heute über die Sparkasse geärgert. Ich habe meine Weihnachtsgratifikation per Scheck erhalten und diesen bei der Sparkasse eingereicht. Da habe ich einen Dispokredit, und da Weihnachten dieses Jahr etwas teuer war, habe ich den auch in Anspruch genommen. Der Scheck wurde mir mit Wertstellung 2.1. gutgeschrieben, und als ich jetzt eine Rechnung per Überweisung bezahlen wollte, wurde diese einfach nicht ausgeführt. Irgend einen Hinweis über den Grund habe ich nicht bekommen. Auf Rückfrage habe ich dann erfahren, dass ich noch bis zum 12.1. warten müsste, bevor ich über den Scheck verfügen könne.

Kann mir jemand das mal erklären? Müsste die Bank da nicht einen Hinweis im Online Banking bringen? Weder wird die Überweisung ausgeführt, noch ein Grund angezeigt, und als offene Überweisung ist sie auch nicht zu sehen!

Ralf Michael

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Freitag, 11. Januar 2013, 09:45

Schecks und Bankgepflogenheiten

Hallo Forum,

ich muss doch mal was zugunsten uns Banken sagen. Zunächst: der Ärger ist berechtigt, weil die Scheckgutschrift "E.v." (Eingang vorbehalten) meist klein gedruckt und dann überlesen wird, zumal eine kürzere Wertstellung angegeben ist. Hintergrund: die bezogene Bank kann die Einlösung bis zu zehn Tage verweigern, und dann müsste die Bank, bei der der Scheck eingereicht wurde, die Gutschrift des Scheckbetrags wieder stornieren. Sie lässt deshalb während dieser Zeit vorsichtshalber keine Verfügung zu (steht in den AGB).

Das Onlinebanking kennt diese längere Laufzeit nicht, so dass sie der Kunde auch nicht direkt erkennen kann. Das Einprogrammierung dieser zusätzlichen Wertstellung wäre sehr aufwändig. Das möchten die Banken vermeiden, zumal sie ohnehin von beleghaften Buchungen wie Schecks aus Kostengründen wegkommen möchte.

Eberhard