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Duisburg64

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Samstag, 30. März 2013, 08:46

Dispokredit - Grundbuchabsicherung?

Hallo Forum,

wir haben uns im Zusammenhang mit unserem Bau einen Dispokredit von 5.000 Euro einräumen lassen, damit wir auch dann mal eine Rechnung mit Skonto bezahlen können, wenn das Gehalt noch nicht auf dem Konto ist. Für unseren Baukredit haben wir zugunsten der Bank eine Grundschuld eintragen lassen, und für diesen Kredit gibt es eine "Zweckbindungserklärung". Die gleiche Erklärung hat uns die Bank auch für den Dispokredit unterschreiben lassen.

Ist das denn üblich? Auf der Webseite der Bank steht, dass sie einen Dispokredit bis zu drei Monatsgehältern gewährt. Da steht nichts von einer Zweckbindung und einer Grundschuld.

Haben wir dadurch, dass wir unterschrieben haben, jetzt Nachteile?

Gruß Martina

Flucht und Rettungsplan

Zitat des Tages

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Samstag, 30. März 2013, 13:58

Kreditsicherheit bei Dispo

Hallo Martina,

eigentlich ist es üblich, einen Dispokredit bis meist drei Monatsgehältern netto (bei manchen Banken auch weniger) ohne weitere Sicherheit zu gewähren, vorausgesetzt, das Konto besteht schon einige Zeit und es gab keine Probleme mit Überziehungen oder ähnlichem.

Zusätzliche Sicherheiten sind der Bank natürlich immer willkommen. Es ist zwar nicht unbedingt die feine Art, sie wie in diesem Falle möglicherweise ohne große Beratung in Anspruch zu nehmen. Aber Nachteile haben Sie dadurch eigentlich nicht - höchstens dann, wenn Sie die Bank wechseln und die Grundschuld einer anderen Bank als Sicherheit dienen soll. Dann muss diese den Dispokredit mit übernehmen - oder Sie müssen ihn eben tilgen.

Alles klar?

Eberhard